Kontakt

 

Therapiezentrum am Kirchplatz

 

Kirchplatz 13
42651 Solingen

 

Telefon

0212/64 28 55 66

 

Telefax

0212/64 28 55 67

 

Unsere Sprechzeiten

montags von 8.30-9.30 Uhr, mittwochs von 17-18.30 Uhr und freitags von 11-12 Uhr

 

Unser Angebot im Therapiezentrum am Kirchplatz Schäfer & Kollegen

Wir sind für Sie da, wenn es um die psychische Gesundheit Ihres Kindes oder Jugendlichen geht. In unserer Praxis bieten wir umfassende Diagnostik für alle psychischen Auffälligkeiten im Kindes- und Jugendalter an.

 

Unser Ziel ist es, die Ursachen der Schwierigkeiten genau zu verstehen und gemeinsam mit Ihnen und Ihrem Kind Wege zu finden, diese zu bewältigen. Dazu gehören unter anderem:

 

  • Diagnostik: Wir führen gründliche Untersuchungen durch, um die Art und Ursache der psychischen Auffälligkeiten zu bestimmen. Dies umfasst Gespräche, Tests und Beobachtungen, die speziell auf Kinder und Jugendliche abgestimmt sind.

  • Psychotherapie: Wir bieten individuelle psychotherapeutische Unterstützung für eine Vielzahl von Störungsbildern, wie z.B. Ängste, Depressionen, Verhaltensstörungen, ADHS und vieles mehr. Unser erfahrenes Team arbeitet mit bewährten therapeutischen Ansätzen, die auf die Bedürfnisse und das Alter Ihres Kindes abgestimmt sind.

 

Unser Anliegen ist es, Ihrem Kind und Ihrer Familie in schwierigen Zeiten zur Seite zu stehen und gemeinsam Lösungen zu finden, die den Alltag erleichtern und die Lebensqualität verbessern. Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung und unser Engagement für das Wohl Ihres Kindes.

 

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Ihnen in folgenden Fällen nicht helfen können:

 

  • Wenn die Probleme vorwiegend pädagogischer Natur sind, wie z.B. unterschiedliche Erziehungsstile der Eltern oder Folgen von Trennungskonflikten. Hierfür sind Erziehungsberatungsstellen und Jugendämter zuständig.
  • Wenn Ihr Kind sich bereits bei anderen kinder- und jugendpsychiatrischen oder -psychotherapeutischen Fachkräften in Diagnostik oder Behandlung befindet und Sie einen Wechsel wünschen.
  • Wenn Ihnen von Fachkolleg*innen bereits eine klare Handlungsempfehlung (z.B. Klinikaufenthalt oder Einschaltung des Jugendamtes) gegeben wurde und diese nicht umgesetzt oder abgebrochen wurde.
  • Wenn Sie Stellungnahmen für gerichtliche Auseinandersetzungen im Sorgerechts- oder Umgangsrecht benötigen.
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