Die von mir vertretene Verhaltenstherapie gehört neben der analytischen Psychotherapie und der tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapie zu den von den Krankenkassen anerkannten Therapieverfahren. Das bedeutet, dass die Kosten einer notwendigen psychotherapeutischen Behandlung von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden.
Wenn sich Therapeut, Eltern und Kind nach Ablauf von bis zu fünf diagnostischen Sitzungen geeinigt haben, dass eine Verhaltenstherapie durchgeführt werden soll, und eine Bescheinigung Ihres Haus- oder Kinderarztes vorliegt (Konsiliarbericht), die körperliche Ursachen für die Verhaltensprobleme ausschließt, kann die Kostenübernahme für eine Verhaltenstherapie bei Ihrer Krankenkasse beantragt werden. Die entsprechenden Formulare liegen in unserer Praxis vor. Bei der Antragstellung sind wir Ihnen gerne behilflich.