Um eine Psychotherapie zu beginnen, nehmen Sie einfach Kontakt zu uns auf. Ein vorheriger Arztbesuch oder eine Überweisung sind nicht notwendig.
Bei der von mir vertretenen Verhaltenstherapie finden zunächst bis zu fünf diagnostische Sitzungen (probatorische Sitzungen) statt. Neben den Ursachen für die Verhaltensprobleme wird in diesen Sitzungen geklärt, ob eine verhaltenstherapeutische Behandlung im Hinblick auf die geschilderten Probleme sinnvoll, notwendig und Erfolg versprechend ist. Außerdem ist es für Patient und Therapeut wichtig zu prüfen, ob sich eine gute, tragfähige und vertrauensvolle therapeutische Beziehung entwickelt.
Soll eine Verhaltenstherapie beantragt werden, ist eine Bescheinigung des behandelnden Haus- oder Facharztes über den körperlichen Befund (Konsiliarbericht) erforderlich. Dies ist sinnvoll, um einerseits eine körperliche Ursache der Probleme klar ausschließen zu können und andererseits mögliche körperliche Erkrankungen mit in der Therapie berücksichtigen zu können.
Danach kann die Kostenübernahme für eine Verhaltenstherapie bei der Krankenkasse oder Beihilfe beantragt werden. Bei der Antragstellung sind wir Ihnen gerne behilflich.
Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Zur Kontaktaufnahme klicken Sie bitte hier.