Kontakt

 

Therapiezentrum am Kirchplatz

 

Kirchplatz 13
42651 Solingen

 

Telefon

0212/64 28 55 66

 

Telefax

0212/64 28 55 67

 

Unsere Sprechzeiten

montags von 8.30-9.30 Uhr, mittwochs von 17-18.30 Uhr und freitags von 11-12 Uhr

 

Beihilfefähige Patienten

 

Wenn sich Therapeut, Eltern und Kind nach Ablauf von bis zu fünf diagnostischen Sitzungen geeinigt haben, dass eine Verhaltenstherapie durchgeführt werden soll, und eine Bescheinigung Ihres Haus- oder Kinderarztes vorliegt (Konsiliarbericht), die körperliche Ursachen für die Verhaltensprobleme ausschließt, kann die Kostenübernahme für eine Verhaltenstherapie bei  der Beihilfe beantragt werden. Dabei sind wir Ihnen gerne behilflich.

 

Beihilfefähige Patienten haben zumeist eine zusätzliche private Krankenversicherung abgeschlossen, um den Anteil der Kosten, der durch die Beihilfe nicht übernommen wird, zu versichern. Bei einer psychotherapeutischen Behandlung schließt sich die jeweilige private Krankenversicherung zumeist der Befürwortung der Therapie durch die Beihilfestelle an und übernimmt den ihr zukommenden Kostenanteil. Es ist dennoch immer sinnvoll, in den Versicherungsbedingungen der privaten Krankenversicherung nachzusehen, ob und unter welchen Voraussetzungen die anteiligen Kosten übernommen werden.

 

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